Appell an Medien: Konsequente Berichterstattung über Produktrückrufe
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- Veröffentlicht am Montag, 13. August 2018 10:00
Warnungen vor gefährlichen Lebensmitteln, Spielzeug oder Elektrogeräten erreichen Menschen oftmals nicht | "(...) Verbraucherschützer appellieren an Medien, Produktrückrufe konsequenter zu veröffentlichen. Bislang würden viele Menschen nicht ausreichend darüber informiert, wenn beispielsweise Lebensmittel mit Salmonellen verunreinigt sind oder Fremdkörper enthalten – was erhebliche gesundheitliche Folgen haben könne, argumentierten die » Verbraucherzentrale Hamburg, die Verbraucherorganisation » foodwatch sowie die Betreiber der nicht-kommerziellen Rückrufportale » produktrueckrufe.de und » produktwarnung.eu in einem gemeinsamen Brief an Chefredaktionen sowie leitende Journalistinnen und Journalisten. Medien müssten die konsequente und kontinuierliche Veröffentlichung von Produktwarnungen „als ihre Verantwortung“ verstehen. „Zahlreiche Erkrankungs-, mitunter sogar Todesfälle, ließen sich vermeiden, wenn die Informationen über Rückrufaktionen schnell und zuverlässig verbreitet werden“, heißt es in dem Appell. Die Absender kritisieren, dass Behörden und Unternehmen bislang bei weitem nicht alles dafür machten, betroffene Menschen zu warnen.
Die Verbraucherschützer gaben Medien konkrete Empfehlungen für den redaktionellen Umgang mit Produktrückrufen, die sie mit dem Brief versenden und im Internet zum Download anbieten. Den Redaktionen raten sie, möglichst zeitnah und konsequent über alle Rückrufaktionen zu berichten und dafür etwa eine feste Rubrik einzurichten. Die Bekanntheit eines Herstellers, einer Produktmarke oder die Zahl der potenziell betroffenen Menschen dürfte nicht darüber entscheiden, ob ein Rückruf verbreitet wird oder nicht. Zudem sollten die potenziellen Gefahren der Produkte „möglichst klar und verständlich“ benannt und nicht bagatellisiert werden. Die Verbraucherschützer raten darüber hinaus, feste Ansprechpartner in den Redaktionen für das Thema zu benennen.
Jede Woche werden in Deutschland im Schnitt drei Lebensmittel zurückgerufen. In schwerwiegenden Fällen kann es zu Verletzungen oder Erkrankungen kommen, in einigen Fällen besteht Lebensgefahr. Hinzu kommen zahlreiche weitere Produkte wie Kinderspielzeuge oder Elektrogeräte, die aufgrund von Schadstoffbelastungen oder technischen Fehlern zurückgerufen werden. Dass viele Menschen über Rückrufe nichts erfahren, liegt den Verbraucherschützern zufolge insbesondere an der unzureichenden Gesetzeslage und mangelhaften Standards: Diese erlaubten es, dass Behörden, Hersteller und Handelskonzerne nur unzureichend über Lebensmittelrückrufe informieren. Während Behörden nur äußerst eingeschränkte Informationen hätten und daher selten offensiv an die Öffentlichkeit gingen, informierten Supermärkte in der Regel gar nicht oder nur mit unscheinbaren Aushängen im Markt über den Rückruf eines Markenproduktes aus ihrem Sortiment – selbst dann, wenn es sich um ernsthafte Gesundheitsrisiken handele, so die Kritik."
» Pressemitteilung "Appell an Medien" im PDF-Format
» "Empfehlungen an die Redaktionen" im PDF-Format
Lesenswert: foodwatch.de » Report: "Um Rückruf wird gebeten (...)" im PDF-Format
Die ´BAM´ informiert zur Erkennbarkeit legaler Feuerwerksartikel
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- Veröffentlicht am Dienstag, 29. Dezember 2015 08:00
Wie jedes Jahr informiert die Berliner Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auch aktuell wieder zur Gefährlichkeit von Feuerwerksartikeln: "KAUFEN SIE IHR FEUERWERK IN DEUTSCHLAND!" Geprüftes Feuerwerk ist an (1.) der Registriernummer und (2.) dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Bei der zwingend vorgeschriebenen Registriernummer (bspw. 0589-F2-1234) geben die ersten vier Ziffern die Kennnummer einer "Benannten Stelle" an, welche die verbindliche Baumusterprüfung durchgeführt hat. Dabei steht die "0589" für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung; anderslautende Zahlenkombinationen stehen für weitere "Benannte Stellen" innerhalb der EU (derzeit 10). "F2" steht für Feuerwerk der "Kategorie 2" (d. h. erlaubt für Personen ab 18 Jahren); "1234" ist eine fortlaufende Nummer. Die "BAM-Identifikationsnummer", die in der Vergangenheit noch verpflichtend in der Gebrauchsanweisung angegeben werden musste und somit Bestandteil der Kennzeichnung war, ist nicht mehr erforderlich - eine Angabe der bis 2017 gültigen Nummer kann jedoch noch freiwillig erfolgen. Die BAM weist darauf hin, dass es neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln (ohne die vorgenannte Registriernummer) gibt. Da diese Pyrotechnikartikel zu erheblichen Verletzungen führen können, warnt die Behörde ausdrücklich: Illegale Knallkörper enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden "Blitzknallsatz" gefüllt.
Deshalb kann man als AnwenderIn schwere Verbrennungen, Verletzungen, Verlust von Gliedmaßen, des Hörvermögens und/oder des Augenlichtes etc. erleiden. Übrigens: Der Zoll weist aktuell darauf hin, "dass die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar ist. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet" (Bildquelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).
» www.bam.de | » www.zoll.de
Lesenswert: rapex.eu » Diese (derzeit 102) "Fireworks" sind definitiv gefährlich
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