Rückrufaktionen nach Produktkategorien
Auf Bundesebene gibt es derzeit vier Angebote für verschiedene Produktkategorien, die der Menüstruktur auf der linken Seite zu entnehmen sind.
Zu unsicheren Produkten informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin "BAuA" (Dortmund). Dafür unterhält die Bundesoberbehörde eine öffentlich zugängliche Datenbank, die durch Überschneidungen mit anderen Verantwortungsbereichen / Zuständigkeiten (BVL, KBA) sowie Meldungen aus dem benachbarten Ausland (die Deutschland oftmals nicht betreffen) wohl die meisten Einträge bereithält - manchmal auch zurückdatiert. Auch ist dort ein deutschsprachiger Auszug aus den wöchentlichen RAPEX-Meldungen der EU-Kommission enthalten.
Zu gefährlichen Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen sowie Mitteln zum Tätowieren versucht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit "BVL" (Braunschweig) durch das föderalistisch betriebene Internetportal "lebensmittelwarnung.de" zu informieren. Teilweise verzögerte Meldungen, Akzeptanz / Bereitstellung wenig aussagekräftiger / verharmlosender Rückrufmitteilungen sowie auch oftmals unzutreffende Angaben zu betroffenen Bundesländern sind (seit 2011) Kritikpunkte, die für viel Skepsis sorgen.
Zu unsicheren Fahrzeugen und Fahrzeugteilen informiert das Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt "KBA" über (s)eine Rückrufdatenbank. "Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Hersteller von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen das KBA informieren müssen, sollte es Anhaltspunkte dafür geben, dass ihre Produkte eine Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Hinweise auf mangelhafte Produkte erhält das KBA darüber hinaus auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Behörden, Versicherungen und aus den Medien."
Zu Medizinprodukten, manchmal aber auch zu Arzneimitteln, informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte "BfArM" (Bonn). Auch wenn die Informationen des Instituts primär für Fachkreise aus dem Gesundheitswesen bestimmt sind, enthält die Datenbank "Maßnahmen von Herstellern" auch Einträge, die für Verbraucher:innen wichtig sind: Beispielsweise zu Defibrillatoren, Insulinpumpen, Kontaktlinsen, Rollatoren, Rollstühlen, aber auch für Träger:innen von Implantaten: "aktiv" (Bsp.: Herzschrittmacher) oder "nicht aktiv" (Bsp.: xxxprothesen).