Vorsicht Sicherheitsrisiko! IKEA ruft Ausziehtisch GLIVARP mit gefrostetem Glas zurück
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- Veröffentlicht am Dienstag, 27. November 2018 09:00
Ikea Deutschland GmbH & Co. KG (Hofheim-Wallau/HE), Konzern der Einrichtungsbranche mit 355 Einrichtungshäuser in 29 Ländern (Stand: Aug 2017), informiert zum Produktrückruf eines Ausziehtisch-Modells: Unternehmensangaben zufolge erhielt man Kundenberichte, wonach sich eine der Ausziehplatten des Tisches aus den Schienen gelöst hatte und heruntergefallen war. Um die Gefahr für Kunden zu reduzieren, ruft Ikea den Ausziehtisch "GLIVARP" in der Farbe Weiß mit gefrostetem Glas zurück. KundInnen, die dieses Tischmodell ihr Eigen nennen, werden aufgerufen, das Produkt nicht mehr zu verwenden und in ein Ikea-Möbelhaus zurückzubringen. Dort wird der Kaufpreis voll zurückerstattet - ein Kaufnachweis wird dafür nicht benötigt. Weitere Informationen erhalten KundInnen unter der kostenfreien Rufnummer 08 00/0 00 10 41. "IKEA nimmt Produktsicherheit sehr ernst. Alle unsere Produkte werden getestet und entsprechen den geltenden Standards und gesetzlichen Vorschriften", versichert der Schwede. Cindy Andersen, Business Manager für Küchen & Essbereiche bei IKEA of Sweden: "Die Sicherheit der Kunden hat höchste Priorität bei IKEA, daher haben wir uns entschlossen, die Tische als Vorsichtsmaßnahme zurückzurufen." Immer wieder bemerkenswert: Auch wenn die » Anzahl der Produktrückrufe bei Ikea nicht gerade gering ist, so können KundInnen dennoch absolut sicher sein:
Ikea informiert - im Gegensatz zu allen anderen Möbel-/Einrichtungshäusern und -discountern - ohne jegliche Vorbehalte frühzeitig sowie äußerst transparent! (Bildquelle: obs/IKEA Deutschland GmbH & Co. KG/Inter IKEA Systems B.V.).
» www.ikea.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
Beispielhafter Post einer Verbraucherinformation
auf Facebook (aktuell ca. 27,5 Mio "Follower")
Meinung der Redaktion: Auch wenn Rückrufaktionen grds. immer "unangenehm" sind, ist es hier ein ECHTER BEWEIS von Produktverantwortung, wenn ein Unternehmen seine Social Media-Kanäle nutzt (was äußerst selten ist), um VerbraucherInnen zu informieren.
Bundesinstitut für Risikobewertung warnt: ´Freisetzung von Metallen aus emaillierten Grillrosten´
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- Veröffentlicht am Dienstag, 31. Juli 2018 11:00
Mitten in der Grillsaison veröffentlicht das Berliner Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine "Stellungnahme" zu mit Emaille beschichteten Grillrosten. Bereits im Jahr 2017 haben Überwachungsbehörden zweier Bundesländer emaillierte Grillroste hinsichtlich einer möglichen Abgabe darin enthaltener Elemente Aluminium, Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kobalt, Lithium und Nickel an das Grillgut untersucht. Das BfR: "Die Risikobewertung zeigt, dass die emaillierten Grillroste, aus denen Arsen und Nickel in Mengen deutlich oberhalb der vom BfR abgeleiteten akzeptablen Expositionswerte ins Lebensmittel übergehen, nicht zum Grillen von Speisen verwendet werden sollten." Welche Grills betroffen waren bzw. noch sind, erfahren VerbraucherInnen (mal wieder) nicht! Zum Hintergrund: In Niedersachsen wurden acht Grillroste des gleichen Gerätemodells, in Nordrhein-Westfalen acht Grillroste verschiedener Hersteller bzw. Serien und zwei Grillschalen geprüft. Auszug aus dem Ergebnis: "Insgesamt zeigt sich, dass die Elementlässigkeit des in Niedersachsen getesteten Grillrostes die abgeleiteten akzeptablen Expositionswerte für Aluminium, Antimon, Arsen und Nickel zum Teil deutlich überschreitet (...) Für das Element Nickel wird eine Gesundheitsgefährdung aufgrund der gemessenen Elementlässigkeit für möglich gehalten. Für Arsen kann aufgrund seiner Kanzerogenität keine sichere Exposition abgeleitet werden. Insbesondere unter Berücksichtigung der bereits über Lebensmittel aufgenommenen Menge an Arsen stellen die gemessenen Übergänge aus der Sicht des BfR daher ein mögliches Gesundheitsrisiko dar. Diese Einschätzung gilt entsprechend für in Nordrhein-Westfalen getestete Produkte, deren Elementfreisetzungen die akzeptablen Expositionswerte überschreiten." Das BfR zu » Nickel: "Bei chronischer oraler Nickelexposition tritt eine Vielzahl adverser Effekte, bspw. auf die Verdauungsorgane (vor allem Leber und Niere) sowie das Nerven- und Immunsystem, auf. Zudem sind Nickelionen plazentagängig, und bereits bei sehr niedrigen Dosen treten reproduktions- und entwicklungstoxische Effekte auf"; zu » Arsen : "Arsen wird beim Menschen rasch aus dem Blut und vor allem in die Organe Leber, Niere, Milz und Lunge transportiert. Nach einigen Wochen verlagert es sich in Gewebe mit hoher Konzentration an schwefelhaltigen Proteinen wie Haare, Nägel und Haut."
» www.bfr.bund.de | » Direktlink zu weiteren Informationen im PDF-Format
Wissenswert: Bei einem Grill handelt es sich um einen "Bedarfsgegenstand mit Lebensmittelkontakt".
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Es ist verboten,
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Bleibt (mal wieder) abzuwarten, was kommt? Alleine die (recht unverbindlich klingende) "Empfehlung", dass emaillierte Grillroste, aus denen Arsen und Nickel in Mengen deutlich oberhalb der vom BfR abgeleiteten akzeptablen Expositionswerte ins Lebensmittel übergehen, "nicht zum Grillen von Speisen verwendet werden sollten", wird VerbraucherInnen sicherlich (mal wieder) nur sehr bedingt erreichen. Eine für die effektive Verbraucherinformation erforderliche konkrete Benennung betroffener Modelle sowie eine wirksame "Bereinigung" des Marktes dürften aufgrund klarer lebensmittelrechtlicher Vorgaben eigentlich nicht das Problem sein - wenn man nur will und den Verbraucherschutz in Deutschland (mal wieder) ernst nimmt.
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