Kraftfahrt-Bundesamt forciert Rückruf mangelhafter NISHUA Integralhelme von DETLEF LOUIS
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- Veröffentlicht am Samstag, 18. Februar 2017 12:00
Das Kraftfahrt-Bundesamt "KBA" (Flensburg/SH) überwacht eine Rückrufaktion der Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH (Hamburg/HH), wonach Integralhelme zurückzurufen sind. Grund: "Aufgrund unzureichender Dämpfungswerte der mangelbetroffenen Helme kann es bei einem Unfall zu einer verminderten Schutzwirkung kommen." Da die "Anstrengungen" bislang offensichtlich nicht ausreichend erfolgreich waren, verkündet das KBA nun durch "Pressemitteilung 05/2017" mit amtlichem Nachdruck eine "Öffentliche Warnung". Diese betrifft Integralhelme der Louis-Hausmarke "Nishua" mit der Bezeichnung "NTX-3" und den folgenden Bestellnummern (Farben): 216543 (Schwarz uni), 216544 (Schwarz matt), 216545 (Schwarz / Grau / Rot), 216546 (Schwarz / Grau / Weiß) und 216547 (Schwarz / Grau / Neongelb).
Alle Helme gab es in den Größen XS - XL, die beiden erstgenannten auch in XXL; sie waren vom 1. März 2016 bis 3. Juni 2016 (augenscheinlich bundesweit) im Verkauf. Bei Fragen zur Rückgabe oder Umtausch können sich VerbraucherInnen unter der Rufnummer 0 40/73 41 93 60 an den Kundenservice der Firma wenden, auch sollen Filialen des Unternehmens ansprechbar sein. Nach Angaben des Bundesamtes läuft dieser "überwachte Rückruf" bereits seit Juni 2016; dabei erging im August 2016 sogar eine auflagenbehaftete europäische "Schnellwarnung" » (32. RAPEX-Wochenmeldung > Nr. A12/0996/16). Da jedoch eine besondere Öffentlichkeitswirksamkeit eher nicht nachvollziehbar war, muss nun festgestellt werden: "Wegen der eingeschränkten Rückverfolgbarkeit zum Endverbraucher konnten 80 Käufer nicht ermittelt werden" (Bildquelle: Pressemitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes | bearb).
» www.kba.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
Das Kraftfahrt-Bundesamt scheint hierzulande die einzige Behörde zu sein, die bei Rückrufaktionen auf deren Effektivität achtet und "prinzipiell eine 100%ige Abarbeitungsquote erwartet und anstrebt". Dieser Nachdruck durch alle "Verbraucherschutz"-Behörden bei allen gefährlichen Waren würde dazu beitragen, dass sich "produktverantwortliche Inverkehrbringer" mit Rückrufinformationen nicht nur auf ihre unternehmenseigene Internetseite beschränken können und "wirklich" öffentlich und transparent zu Rückrufaktionen informieren müssen.
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