Rückruf von brüchigen Vorstagbeschlägen der SELDÉN MAST AB
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- Veröffentlicht am Dienstag, 29. November 2011 22:00
Zugegeben: Nicht jeder deutsche Verbraucher kann eine Segelyacht sein Eigen nennen. Da jedoch der schwedische Mastbauer Seldén Mast AB (Västra Frölunda) feststellen musste, dass einige » Vorstagbeschläge mit der Art.-Nr. 517-914 Brüche in der Schweißnaht haben können und diese in den Jahren 2004 bis 2008 auf 30 verschiedenen Yachtmodellen zum Einsatz gekommen sind, scheint möglicherweise eine Vielzahl auch deutscher Segler betroffen. Das Unternehmen teilt mit, dass die Brüche nach einiger Zeit des Gebrauchs in der Schweißnaht auf der Rückseite des Beschlages (auf der im Mast liegenden Seite) auftreten können und somit nicht sichtbar sind. Alle bisher festgestellten Schäden sind auf Langfahrt-Seglern vorgekommen, die unkorrekt getrimmt und auf langen Segeldistanzen nur mit Vorsegeln gefahren wurden. Ein Risiko besteht bei Yachten, bei denen sehr hohe Belastungen des Vorstages über einem kritischen Bereich aufgetreten sind. Seldén empfiehlt folgende Maßnahmen, bevor eine betroffene Yacht wieder gesegelt wird: Prüfung, ob der Yachttyp betroffen ist und ob in dem Vorstagbeschlag die Nummer 517-914 eingeprägt ist. Wenn beides der Fall ist, ist der Hersteller zu informieren, der dann einen Ersatzbeschlag schickt und entscheidet, wann und wo der Austausch stattfinden soll. Falls eine möglicherweise betroffene Yacht weiterveräußert worden ist, bittet Seldén um Angabe der Kontaktdaten des neuen Eigners. Die Seldén Mast AB wird in Deutschland vertreten durch die Gotthardt GmbH (Hamburg) - Tel.: 0 40/8 51 50 50 (Bildquelle: seldenmast.se).
» www.seldenmast.se | » www.gotthardt-yacht.de | » Weitere Informationen im PDF-Format
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